Rechtsprechung
BVerwG, 11.11.1997 - 1 D 79.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarverfahren gegen einen Fernmeldeamtmann wegen falscher Abrechnung von Reiskosten - Erkundigungspflicht eines Beamten bei Familienheimfahrten - Fernmeldewesen als personalintensiver Bereich, der besonders auf die Zuverlässigkeut und Ehrlichkeit ihrer ...
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79
Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 1 D 79.96
Das Verbot der Schlechterstellung schließt nur eine Verschärfung der Disziplinarmaßnahme aus (Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 1 D 14.79 - BVerwGE 63, 353 [BVerwG 25.03.1980 - 1 D 14/79]). - BVerwG, 06.08.1996 - 1 D 81.95
Geltendmachung von Übernachtungsgeld und Trennungsreisegeld trotz täglicher …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 1 D 79.96
In den Fällen von Betrugshandlungen, die sich auf den innerdienstlichen Bereich beschränken, richtet sich deshalb die Disziplinarmaßnahme nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ).
- VG Meiningen, 21.11.2011 - 1 E 565/10
Entlassung eines Beamten auf Probe, mehrere Jahre nach Ablauf der …
chem disziplinaren Eigengewicht einhergehe (z. B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handele und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlten (BVerwG, U. v. 17.03.1998 - 1 D 14.97 -, Juris; U. v. 06.08.1996 - 1 D 81.95 -, Juris; U. v. 11.11.1997 - 1 D 79.96 -, Juris; U. v. 01.09.1998 - 1 D 71/97 -, Juris; zur Entfernung aus dem Dienst ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe bei erheblichem Schaden vgl. BVerwG, U. v. 30.11.2006 - 1 D 6.05 -, Juris sowie B. v. 10.09.2010 - 2 B 97.09 -, Juris). - BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 23.97
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahme bei verbotener Geschenkannahme
Bei Disziplinarmaßnahmen, die wie die Degradierung und Gehaltskürzung eine Pflichtenmahnung bewirken sollen, kann die lange Dauer des Verfahrens berücksichtigt werden (Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - DokBer B 1996, 317; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -). - BVerwG, 20.04.1999 - 1 D 44.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - …
Das Verbot der Schlechterstellung schließt nur eine Verschärfung der erstinstanzlich ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme aus (st. Rspr., z.B. Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 m.w.N.).
- BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 71.97
Betrug zum Nachteil eines Dienstherrn - Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde …
Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 -, Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -). - BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 14.97
Verstoß gegen das Übermaßverbot in einem Disziplinarverfahren - Angewiesenheit …
Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -). - BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99
Erneute Vorlage von nicht funktionsfähigen Telefonkarten zur Erstattung nach …
Eine völlige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarem Eigengewicht einher geht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (z.B. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2001 - 3 A 11835/00
Reisekostenbetrug und Entfernung aus dem öffentl. Dienst
Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten ist aber dann anzunehmen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. wegen besonderer kriminelle Tatintensität, Umfangs und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erheblicher eigennütziger Motive, missbräuchlicher Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn mit der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) bzw. es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - [DokBer B 1996, 317]; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -). - VG Meiningen, 16.08.2007 - 6 D 60012/06
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Manipulationen eines Beamten in einem …
Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich mache, sei aber dann anzunehmen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch sei (z. B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergehe (z. B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handele und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlten (BVerwG, U. v. 17.03.1998, 1 D 14.97; U. v. 06.08.1996, 1 D 81.95; U. v. 11.11.1997, 1 D 79.96; U. v. 01.09.1998, 1 D 71/97).